Etappe III: Laubbaumpflanzungen entwickeln sich aus dem vegetativen Bestand der gewachsenen Quartierstruktur und verweben sich in die neuen privatgartenartigen Grundstücke. Geschnittene Mischhecken aus verschiedenen Gehölzarten fassen die Gärten der Erdgeschosswohnungen. So entstehen zwischen den Gärten interne Erschliessungswege und verschieden grosse Aufenthaltsbereiche mit Platz für Kinderspiel und nachbarschaftliche Zusammenkünfte. Etappe IV: Birken und Föhren mit hoch aufgeasteten, weiss und rotbraun schimmernden Baumstämmen mit lichtdurchlässiger Krone begleiten die Katzenbachstrasse im Bereich der vierten und fünften Etappe. Sie orientieren sich dabei an nordeuropäischen Waldsiedlungen. Eine leichte räumliche Zäsur entlang der Hangkante zum geschützten Katzenbachpark schafft Distanz und lässt die hainartige Bepflanzung zu einem typologisch eigenständigen, zwischen Park und Garten oszillierenden Element werden. Sichtbezüge werden thematisiert und Bestehendes verzahnt sich visuell und ideell mit Neuem. Etappe V: Formal setzt sich die 4. Etappe in die 5. hinein fort. Ein Gebäude für Genossenschafterinnen und Genossenschafter ab 60 Jahren ermöglicht ein Weiterwohnen im Alter und im vertrauten sozialen Umfeld. Zu gross gewordene Wohnungen werden wieder frei für junge Familien. Unterschiedliche Generationen leben unter demselben Dach zusammen.